Unsere Hausordnung und AGBs
Aktualisiert: 23. Okt.
Wir wollen transparent sein - deshalb geben wir hier eine Übersicht zu unseren geltenden AGBs bei Halbjahres- und Jahresabos.
KÜNDIGUNGEN
Halbjahres- und Jahreabos sind laufende Mitgliedschaften mit halbjährlicher oder eben jährlicher Zahlung. Gemeinsam haben diese Abos, dass sie mit der Kündigung enden, welche schriftlich bis spätestens zu dem Tag eingereicht werden muss, an dem die neue Zahlungsperiode beginnt. Dazu einfach deinen Wunsch das Abo nicht zu verlängern via Mail oder Brief einsenden! Mündliche Kündigungen werden nicht angenommen, da diese für beide Parteien nicht mehr nachverfolgbar sind. Bei uns gibt es keine Vorlauffrist von zB 1-3 Monaten für die Kündigung, wie es häufig bei Fitness der Fall ist.
Einzelmonate müssen nicht gekündigt werden, diese laufen aus nach 30 Tagen und können dann nach Wunsch mit Termin vor Ort verlängert werden. Bei Monatsabos fällt ein Depot für den Chip an, welches innert 30 Tagen nach Ablauf des Abos wieder abgeholt werden kann.
So hast du jederzeit flexibel die Wahl zwischen einem längerfristigen Abo mit Kündigung oder Einzelmonaten ohne Kündigung. Die Preise gibt es hier
Bei Fragen, Unklarheiten bezüglich Verträgen oder Laufzeiten gerne per Mail bei uns melden, wir helfen dir weiter! Gerne auch melden, solltest du deinen Vertrag verloren haben, wir stellen dir eine Kopie aus, zB für die Krankenkasse!
Gerlafingen: gerlafingen@gigantegym.ch
Kirchberg: info@gigantegym.ch
LOCKDOWNS
Wird das Center noch einmal wegen Covid geschlossen, so kann die Zeit an eine nahtlose Verlängerung angerechnet oder im Falle von Kündigung auf Anfrage angehängt werden. So haben wir es auch in den vergangenen Lockdown gehandhabt, damit alle die verlorene Zeit auf die eine oder andere Art wieder zurückerhalten.
HAUSORDNUNG
Die wichtigsten Punkte bei uns sind:
- saubere Indoorschuhe tragen
- ein Tuch auf die Trainingsfläche unterlegen
- bei Schweissflecken oder dergleichen Desinfektionsmittel nutzen zum Reinigen
- Aufräumen (Scheiben, Hanteln u.s.w)
- saubere Trainingsklamotten tragen, synthetische Kleidung bitte sehr regelmässig verlüften und waschen
- allg. Hygiene, Händewaschen, Körperhygiene, Deo nutzen, in Armbeuge niesen u.s.w
- geltende Regeln bezüglich Corona einhalten
- etwas kaputt gegangen? Das kann passieren, trotz regelmässiger Wartung und Kontrolle. Dann bitte sogleich via Mail melden, damit wir möglichst schnell die Reparatur veranlassen können!
- Rücksicht aufeinander nehmen, respektvoller Umgang
So stehts im Vertrag:
Jahres- und Halbjahresabos
1. Das Mitglied ist berechtigt, während den geltenden Öffnungszeiten die von GIGANTE GYM zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu benützen. Es ist nicht erlaubt, sich ausserhalb der Öffnungszeiten im Studio oder im Treppenhaus aufzuhalten.
2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied darf keinen weiteren Personen den Eintritt in das Studio gewähren, oder sie zum Training mitführen, ausser es ist von GIGANTE GYM genehmigt.
3. Der Mitgliederbetrag und die Einschreibgebühr ist bei Vertragsabschluss mit den von GIGANTE GYM zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichen zu bezahlen. Bei monatlicher Zahlung ist der erste Monat und die Einschreibgebühr zu bezahlen.
4. Die Mitgliedschaft endet mit der Kündigung! Eine Kündigung ist jeweils auf das Ende einer Zahlungsperiode möglich und muss schriftlich spätestens bis zum Beginn der neuen Zahlungsperiode erfolgen (es gibt also keine Frist von zB 30 oder sogar 60 Tagen im Voraus). Die Mitgliedschaft kann nach Ablauf einer Zahlungsperiode um maximal 6 Monate unterbrochen werden ohne erneute Einschreibegebühr. Die möglichen Kündigungsdaten werden transparent auf dem Vertrag niedergeschrieben.
5. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Zahlungsperiode 12 Monate. Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, den Betrag mittels LSV oder Debit Direct jeweils am 30. jeden Monats an GIGANTE GYM zu überweisen. Ein Abbruch der monatlichen Verpflichtung durch den Vertragsnehmer, hat die sofortige Zahlung der gesamten verbleibenden Raten zur Folge.
6. Der Vertragsnehmer ist davon in Kenntnis, dass die Zahlung mit Beginn der Zahlungsperiode fällig wird und bei ausstehenden Beträgen ab dem 10. Tag der Fälligkeit, eine Zahlungserinnerung ausgelöst wird. Bei einer Zahlungserinnerung oder Mahnung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 erhoben. Ab dem 30. Tag der Fälligkeit wird die Forderung einem Inkasso-Partner übergeben und das Abonnement wird bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen.
7. Der gültige Badge, gilt als persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis und dient der Zutritts-Berechtigung zu den Einrichtungen von GIGANTE GYM. Bei Verlust des Badges betragen die Kosten für einen neuen Badge 30.00 Franken.
8. Das Mitglied haftet gegenüber GIGANTE GYM für sämtliche Schäden, welche es an den Geräten und Einrichtungen absichtlich oder fahrlässig, insbesondere auch durch unsachgemässe Benützung verursacht.
9 Dem Vertragsnehmer sind alle Sicherheitsvorschriften, die an den Trainingsgeräten zur Unfallverhütung angebracht sind bekannt und er verpflichtet sich, diese einzuhalten. Die Hausordnung und weitere Hinweise die zur Ordnung, Hygiene und Sicherheit dienen sind zu beachten und müssen eingehalten werden.
10. Dem Mitglied ist es untersagt im GIGANTE GYM verbotene, leistungssteigernde Substanzen mitzuführen, zu konsumieren und zu verkaufen. Ein Verstoss hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. Jegliche Zuwiderhandlungen haben ohne Geldrückgabe den sofortigen Ausschluss zur Folge.
11. Das Nichtbenützen der Einrichtungen von GIGANTE GYM berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Mitgliederbeiträge, auch nicht zum Abbruch der monatlichen Zahlungen (gem. OR). Eine Ausnahme besteht, wenn der Unterbruch länger als 30 Tage dauert und durch ärztliches Zeugnis oder Marschbefehl begründet ist - die aktuelle Laufzeit wird dann um diese Zeit verlängert.
12. GIGANTE GYM behält sich das Recht vor, die Fitnesscenter eine Woche im Jahr für Reinigung und Rennovationsarbeiten zu schliessen. Eine Ermässigung des Abonnementsbetrages ist damit nicht verbunden.
13. Der Vertragsnehmer ist davon in Kenntnis, dass die Fitnessstudios zur Sicherheit aller Mitglieder Video überwacht wird.
Beim Einzelmonats-Abo muss keine Kündigung eingereicht werden.
